Aktuelle Information 21.03.2020

Informationen zur Betreuung eines Kindes während des Ruhens des Unterrichts, Regelung ab 23.03.2020

Ab 23.März 2020 wird die bestehende Betreuungsregelung erweitert:

Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.
Ebenfalls ab 23.März 2020 bis einschließlich 19.April 2020 wird der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet.
Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien (mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag) zur Verfügung.
Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie Ihre Kinder 24 Stunden vorher anmelden müssen! Wählen Sie dazu bitte den E-Mail-Kontakt zur Klassenlehrerin oder zu den Klassenpflegschaftsvorsitzenden!
Anhang: Antrag auf Betreuung ab 23.03.2020
Die Schlüsselpersonen dürfen ihre Kinder zur Notbetreuung bringen, wenn die Kinder:
·        keine Krankheitssymptome aufweisen
·        nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome aufweisen
·        sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI)  aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (www.rki.de)
·        bzw. 14 Tage seit der Rückkehr aus diesem Risikogebiert vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome zeigen.
·        Hier sind die Erziehungsberechtigten in der Verantwortung zu entschieden, ob die Kinder betreut werden können oder nicht.
Alle Kinder werden, sofern sie nicht zu Hause betreut werden können, von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr betreut:
Bis 12.00 Uhr betreut das Lehrpersonal, danach das Personal des SKFM.
Weitere umfängliche, aktualisierte Informationen sind auf der auf der Seite des Schulministeriums erhältlich:

Informationen zu den OGS-Gebühren:
Aufgrund der Schließung der Schulen setzt die Stadt Velbert die Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule (OGS/ Kurzzeitbetreuung) beginnend mit dem 16. März 2020 aus.
Es erfolgt daher zum 1. April 2020 kein Beitragseinzug.
Die bereits eingezogenen, anteiligen Elternbeiträge für März 2020 werden erstattet oder verrechnet.
Eine Regelung für die Verrechnung der Verpflegungsentgelte erfolgt durch den Träger der OGS.


Formular Antrag auf Betreuung eines Kindes während des Ruhens des Unterrichts 

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