Ab 23.März 2020 wird die bestehende Betreuungsregelung erweitert:
Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des
Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt
sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht
gewährleisten können.
Ebenfalls ab 23.März 2020 bis einschließlich 19.April 2020 wird
der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet.
Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der
Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien (mit Ausnahme
von Karfreitag bis Ostermontag) zur Verfügung.
Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie Ihre Kinder 24 Stunden vorher anmelden müssen!
Wählen Sie dazu bitte den E-Mail-Kontakt zur Klassenlehrerin oder zu den
Klassenpflegschaftsvorsitzenden!
Anhang: Antrag auf Betreuung ab 23.03.2020
Die Schlüsselpersonen dürfen ihre Kinder zur Notbetreuung bringen,
wenn die Kinder:
·
keine Krankheitssymptome aufweisen
·
nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. seit dem
Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome
aufweisen
·
sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert
Koch-Institut (RKI) aktuell als
Risikogebiet ausgewiesen ist (www.rki.de)
·
bzw. 14 Tage seit der Rückkehr aus diesem Risikogebiert vergangen
sind und sie keine Krankheitssymptome zeigen.
·
Hier sind die Erziehungsberechtigten in der Verantwortung zu
entschieden, ob die Kinder betreut werden können oder nicht.
Alle Kinder werden, sofern sie nicht zu Hause betreut werden
können, von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr betreut:
Bis 12.00 Uhr betreut das Lehrpersonal, danach das Personal des
SKFM.
Weitere umfängliche, aktualisierte Informationen sind auf der auf
der Seite des Schulministeriums erhältlich:
Informationen
zu den OGS-Gebühren:
Aufgrund der Schließung der Schulen setzt die Stadt Velbert die
Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule (OGS/ Kurzzeitbetreuung)
beginnend mit dem 16. März 2020 aus.
Es erfolgt daher zum 1. April 2020 kein Beitragseinzug.
Die bereits eingezogenen, anteiligen Elternbeiträge für März 2020
werden erstattet oder verrechnet.
Eine Regelung für die Verrechnung der Verpflegungsentgelte erfolgt
durch den Träger der OGS.
Formular Antrag auf Betreuung eines Kindes während des Ruhens des Unterrichts
Formular Antrag auf Betreuung eines Kindes während des Ruhens des Unterrichts
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