Zusammenfassung Aktuelle Stunde WDR

14.03.2020
Zusammenfassung der Aktuellen Stunde im WDR mit Bildungsministerin Gebauer und Familienminister Stamp

Quelle: https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/aktuelle-stunde/video-aktuelle-stunde---720.html

Informationen zur Notbetreuung:

  • ·         Notbetreuung steht nur "unentbehrlichen Schlüsselpersonen" zu.

  • ·         Unentbehrliche Schlüsselpersonen (zuständig für "Aufrechterhaltung der Ordnung") laut Homepage des MKFFI  unter Information für Träger, Leitungen, Personal sind: 

"Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Dazu zählen insbesondere:
Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.  (Genaue Auflistung der betroffenen Berufsgruppen durch das Familienministerium folgt)

             

Diese Schlüsselpersonen dürfen ihre Kinder zur Notbetreuung bringen, wenn sie alleinerziehend sind       oder beide Elternteile Schlüsselpersonen sind und wenn die Kinder:

  • keine Krankheitssymptome aufweisen,

  • nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome aufweisen,

  • sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI)    aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet unter              https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavi-rus/Risikogebiete.html) bzw. 14     Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome zeigen.
Hierzu folgt eine Arbeitgeberbescheinigung um eine tatsächliche Schlüsselfunktion nachzuweisen.  Eine detaillierte Liste mit konkreten Berufsbezeichnungen soll Sonntag veröffentlicht werden.

  •  Die Notfallbetreuung wird durch Lehrkräfte vor Ort für Kinder, deren Eltern beide zur Gruppe der unentbehrlichen Schlüsselpersonen gehören, gewährleistet.
  • Auch für Montag und Dienstag ist die Schulpflicht bereits aufgehoben. Schüler*innen sollen nur in absoluten Ausnahmefällen zur Schule kommen.
  •  Bezüglich der arbeitsrechtlichen Fragen (Verdienstausfall, Kurzarbeitergeld, Kündigungsschutz etc.) derjenigen Eltern, die aus der Gruppe der Anspruch auf Notbetreuung habenden Eltern ausgeschlossen sind und aufgrund mangelnder Betreuungsalternativen (Großeltern, die aufgrund des Alters und/oder Vorerkrankungen zur Risikogruppe gehören, werden als Option ausgeschlossen), informiert das Arbeitsministerium zeitnah (https://www.mags.nrw/).
  • Bildungsministerin Gebauer hierzu: Derzeit sind die Eltern in der vorrangigen Pflicht, die Betreuung zu organisieren. Alleinerziehend zu sein, begründet keinen Anspruch auf Betreuung. Generell gilt: Die Anzahl der notbetreuten Kinder muss auf ein Minimum reduziert werden, damit die Übertragungsrate verlangsamt wird. Bezüglich der Dienstpflicht gilt: "LehrerInnen müssen Montag und Dienstag die Betreuung sicherstellen.  Es geht darum, die Infektionsketten zu unterbrechen, es geht nicht darum, anstatt einer Beschulung eine Betreuung sicherzustellen" (Bildungsministerin Gebauer).
  • Notgruppen (laut Prof.Drosten) dürfen nicht gemischt werden.
möglicher Fernunterricht:
  • Die Digitalisierung ist noch nicht flächendeckend abgeschlossen.
  • Das Ministerium entwickelt ein Konzept, wie man Schüler*innen digital erreichen kann (durch ISY bereits gewährleistet).
  • Plattform/ digitales Netzwerk soll zur Verfügung gestellt werden
  • evt. werden öffentlich rechtliche Sender in Anspruch genommen.


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