Auf der Grundlage des am
15.04.2020 gefassten Beschlusses der Bundeskanzlerin mit den
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder plant das Ministerium für
Schule und Bildung eine vorsichtige und gestufte Wiederaufnahme des
Schulbetriebs in Nordrhein-Westfalen.
Schrittweise
Wiederaufnahme des Schulbetriebs
Die gestrige
Entscheidung macht es möglich, dass nach entsprechenden Vorbereitungen der
Schulbetrieb zunächst für Schülerinnen und Schüler aus Abschlussklassen ab
Donnerstag, 23. April 2020, wiederaufgenommen wird. Dabei geht es an allen
weiterführenden Schulen um Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen sowie die
Vorbereitung auf Abschlüsse. Dazu sollen zunächst die Lehrerinnen und Lehrer
vom 20. April 2020 bis einschließlich 22. April 2020 Vorlauf erhalten, um die
organisatorischen und alle weiteren notwendigen Voraussetzungen für den
Schulbetrieb schaffen zu können.
Die Grundschulen hingegen bleiben aufgrund der gestern
getroffenen Vereinbarungen zunächst noch geschlossen.
Sollte die Entwicklung der Infektionsraten es
zulassen, dann sollen sie allerdings schrittweise ab dem 4. Mai 2020 geöffnet
werden – vorrangig für die Schülerinnen und Schüler der Klasse 4, um diese
Kinder so gut wie möglich auf den im Sommer bevorstehenden Wechsel auf die
weiterführenden Schulen vorzubereiten.
Fortsetzung
und Ausweitung der Notbetreuung
Solange es gerade für die jüngeren Schülerinnen und
Schüler keinen geregelten Unterricht geben kann, wird das bewährte
Notbetreuungsangebot in den Grundschulen und den weiterführenden Schulen
insbesondere für die Jahrgangsstufen eins bis sechs aufrechterhalten.
Es soll zudem ab dem 23.
April 2020 um weitere Bedarfsgruppen erweitert werden, um auch denjenigen
Eltern ein Angebot machen zu können, die aufgrund des Wiedereinstiegs wieder an
ihre Arbeitsplätze zurückkehren. Hierzu werden Sie rechtzeitig weitere
Informationen erhalten.
Lernen
auf Distanz
Das Ruhen des
Unterrichts hat alle am Schulleben Beteiligten, Schulleitungen, Lehrkräfte,
Schülerinnen und Schüler, aber auch Eltern von jetzt auf gleich in eine Situation
versetzt, in der Unterricht am gleichen Ort zur gleichen Zeit nicht mehr
möglich war. Vieles, was im gewohnten Unterricht gut funktioniert hat, konnte
nicht fortgesetzt werden. Dennoch war von Anfang an klar, dass die Schulen
ihren Schülerinnen und Schülern Lernangebote machen sollten. Unsere Lehrkräfte
sind hervorragend ausgebildet und sie wissen am besten, wie sie Lernprozesse
anregen und organisieren müssen. Dafür hat es in den letzten Wochen viele gute
Beispiele gegeben. Wir sind froh, dass wir in diesen Zeiten auf die Expertise
unserer Lehrkräfte zurückgreifen können, und ich möchte die Gelegenheit nutzen,
um mich für das besondere Engagement an dieser Stelle zu bedanken.
Je näher wir uns auf das
Schuljahresende zubewegen, desto drängender werden auch die Fragen nach der
Bewertung der Lernangebote. Wir haben im Rahmen unserer FAQ-Liste und auch im
Rahmen der 9. Schulmail hervorgehoben, dass die während des Ruhens des
Unterrichts bearbeiteten Aufgaben keiner Leistungskontrolle oder -bewertung unterliegen.
Knüpft der Unterricht nach Wiederbeginn an die bearbeiteten Aufgaben an, so
können Leistungen, die dann, auch infolge des häuslichen Arbeitens, aus dem
Unterricht erwachsen, bewertet werden.
Für die jetzt anstehende
Phase der Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs werden wir darauf hinwirken,
dass gute Leistungen, die während des Lernens auf Distanz erbracht worden sind
und noch erbracht werden, auch zur Kenntnis genommen werden und in die
Abschlussnote im Rahmen der Sonstigen Leistungen im Unterricht miteinfließen
können. Nicht erbrachte oder nicht hinreichende Leistungen hingegen werden
nicht in die Zeugnisnote einbezogen. Wir berücksichtigen hierbei den Umstand,
dass es in dieser Zeit individuelle Situationen geben kann, die dazu führen,
dass Aufgaben nicht so erledigt werden können wie es im Präsenzunterricht ggf.
möglich gewesen wäre. In diesen Fällen werden Lehrkräfte vor allem gezielt
beraten und unterstützend aktiv werden, auch hinsichtlich geeigneter
Strategien, um Lernziele dennoch zu erreichen.
Es gilt auch
weiterhin beim Lernen auf Distanz, Augenmaß zu bewahren.
Wegen der weiterhin dynamischen Entwicklung der Lage
sowie der Ankündigung der Bundeskanzlerin, am 30. April 2020 erneut mit den
Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten zu beraten, planen wir diese
Schritte zunächst nur bis zum 4. Mai 2020.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter, MSB NRW
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